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Gemeinsam die Gegenwart erforschen: Egal, ob studentische HKW-Enthusiast*innen oder langjährige Kenner*innen, die sich kulturell engagieren wollen, zu zweit oder allein – beim Freundeskreis („HKW Friends“) kommen Kunst-, Musik- und Diskurs-Interessierte zusammen. Werden Sie als Freund*in, Förderer*in oder Mäzen*in Teil der Community! Mit Ihrem Jahresbeitrag ermöglichen Sie Vermittlungsprogramme, spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche sowie kulturelle und wissenschaftliche Projekte des HKW. Als Dank dafür gibt es ganz besondere Angebote: von freiem Eintritt zu Ausstellungen und vergünstigten Tickets auf ausgewählte Veranstaltungen über Previews und Kurator*innenführungen bis hin zu Exkursionen zu Kultur-Events. Willkommen in der Welt des wilden Denkens!

Seit 1994 fördert der Freundeskreis Haus der Kulturen der Welt e.V. das HKW in ideeller, kommunikativer und finanzieller Weise. Er ermöglicht wichtige Sonderprojekte wie die App Arriving in Berlin, eine digitale Mapping-Plattform auf Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Arabisch und Sorani mit hilfreichen Orten für Neuankommende in Berlin. Er unterstützt Künstlereditionen, Führungen oder Vermittlungsprogramme für Kinder und Jugendliche und vieles mehr. Des Weiteren ergriff der Verein die Initiative zur Restaurierung von Henry Moores Butterfly-Skulptur. Der Junge Freundeskreis erweitert ab 2020 das Programm des Vereins um ein spezielles Angebot für Menschen unter 30 Jahren.

Programm

Exklusive Veranstaltungen, Programme und Vergünstigungen für Freund*innen

Als Mitglied des Freundeskreis Haus der Kulturen der Welt e.V. und Freund*in des HKW bieten wir Ihnen alljährlich Benefits in Form von exklusiven Veranstaltungen und Programmen und einigen Vergünstigungen an.

Beiträge

Beitragsordnung des Vereins der Freunde Haus der Kulturen der Welt

Einzelmitgliedschaft80 € (jährlich)
Ermäßigte Mitgliedschaft¹40 € (jährlich)
Doppelmitgliedschaft für 2 Personen²145 € (jährlich)
  • Einladungen zu Previews mit Führungen durch Kurator*innen und/oder dem Intendanten
  • Freier Eintritt zu den Ausstellungen des HKW
  • Einladung zur Vorstellung des Jahresprogramms durch den Intendanten
  • Teilhabe an Exkursionen (exkl. Reisekosten)
  • Quartals-Newsletter
  • 5 % Rabatt auf HKW Eigenpublikationen
  • 25 % Rabatt auf Festivalpässe der Musik Festivals des HKW

¹ Schüler*innen, Studierende und Auszubildende (bis 30 Jahre), Schwerbehinderte, Rentner*innen und Erwerbslose
² Partner*innen, Ehepaare, Freund*innen, Familienangehörige, Kolleg*innen etc. – zu zweit die Kulturlandschaften des HKW und darüber hinaus entdecken

Fördermitgliedschaft500 € (jährlich)
Doppelmitgliedschaft für 2 Personen900 € (jährlich)

Zusätzliche Vorteile im Vergleich zur Einzelmitgliedschaft

  • Freier Eintritt zu den Ausstellungen des HKW für Sie und Ihre Begleitung
  • 10% Rabatt auf HKW Eigenpublikationen
  • 25% Rabatt auf Festivalpässe der Musik Festivals des HKW
  • Einladung zu Atelierbesuchen
  • Behind the Scenes Besuche
Mäzenen-/FirmenmitgliedschaftWeitere Details auf Anfrage
Geschenkgutschein für eine befristete Jahresmitgliedschaft
Einzelmitgliedschaft80 €
Ermäßigte Mitgliedschaft40 €
Fördermitgliedschaft500 €

Kontoverbindung:
Sie können den Beitrag per Dauerauftrag oder Einmalüberweisung an folgendes Konto überweisen:

IBAN: DE66100700240124199100
BIC: DEUTDEDBBER
Bank: Deutsche Bank Berlin

Die Einrichtung einer SEPA-Lastschrift auf postalischem Weg ist über dieses Formular möglich. Dazu schicken Sie es einfach ausgedruckt und ausgefüllt an folgende Adresse:

Freundeskreis Haus der Kulturen der Welt e.V.
Dr. Lena Maculan
c/o Haus der Kulturen der Welt John-Foster-Dulles-Allee 10
10557 Berlin

Satzung

Freundeskreis Haus der Kulturen der Welt
in der Fassung vom 05. November 2019

§ 1 Name und Sitz

1.
Der Verein führt den Namen

Freundeskreis Haus der Kulturen der Welt.

2.
Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz “eingetragener Verein“ in der abgekürzten Fassung “e.V.“.

3.
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.


§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung (AO), indem er Kunst und Kultur fördert.

Zweck des Vereins ist die Förderung der kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen und anderen Vorhaben im „Haus der Kulturen der Welt“ unter Beteiligung von Künstlern, Wissenschaftlern, Politikern und Wirtschaftlern und zugleich die Intensivierung eines lebendigen Dialogs zwischen den Kulturen Europas und der außereuropäischen Welt.


§ 3 Vereinstätigkeit

Der Verein erfüllt seine Aufgaben vor allem durch die finanzielle Förderung von Veranstaltungen und Publikationen des „Haus der Kulturen der Welt“, der ein Geschäftsbereich der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) ist. Diese ist als gemeinnützig iSd §§ 51 ff. AO anerkannt.

Weiterhin erfüllt der Verein seine Aufgaben, indem er eigene Veranstaltungen (Vorträge, Symposien, Filmfestivals) im „Haus der Kulturen der Welt“ durchführt.

Die Vereinsmitglieder setzen sich in Deutschland, Europa und den Herkunftsländern der Gäste des „Haus der Kulturen der Welt“ für einen Erfahrungs- und Informationsaustausch des Hauses mit Institutionen und Persönlichkeiten in Kultur, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft ein.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke Verwendung finden, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig sind. Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.


§ 4 Eintragung in das Vereinsregister

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.


§ 5 Mitgliedschaft

1.
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts des In- und Auslands sein, welche die Ziele des Vereins unterstützen.

2.
Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.

3.
Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen.

4.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.

5.
Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.

6.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.


§ 6 Austritt der Mitglieder

1.
Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.

2.
Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.

3.
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist
(§6 Nr. 2) ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstands erforderlich.


§ 7 Ausschluss der Mitglieder

1.
Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss.

2.
Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zulässig.

3.
Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstands die Mitgliederversammlung.

4.
Der Vorstand hat seinen Antrag dem auszuschließenden Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich mitzuteilen.

5.
Eine schriftliche eingehende Stellungnahme des Mitglieds ist in der über den Ausschluss entscheidenden Versammlung zu verlesen.

6.
Der Ausschluss eines Mitglieds wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam.

7.
Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei Beschlussfassung nicht anwesend war, durch den Vorstand unverzüglich schriftlich bekanntgemacht werden.


§ 8 Streichung der Mitgliedschaft

1.
Ein Mitglied scheidet außerdem mit Streichung der Mitgliedschaft aus dem Verein aus.

2.
Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit dem Jahresbeitrag mit mehr als neun Monaten im Rückstand ist und diesen Beitrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Monaten von der Absendung der Mahnung an in voller Höhe entrichtet. Die Mahnung muss mit eigeschriebenem Brief an die letzte dem Verein bekannte Anschrift des Mitglieds gerichtet sein.

3.
In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden.

4.
Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt.

5.
Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Vorstands, der dem betroffenen Mitglied nicht bekanntgemacht werden muss.


§ 9 Mitgliedsbeitrag

1.
Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten.

2.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt die Mitgliederversammlung.

3.
Der Beitrag ist jährlich jeweils bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu zahlen und in voller Höhe zu entrichten.

4.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.


§ 10 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand


§ 11 Einberufung der Mitgliederversammlung

1.
Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.

2.
Es findet eine jährliche ordentliche Mitgliederversammlung statt, die jeweils innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres abgehalten wird.

3.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

4.
In der ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung hat der Vorstand der Mitgliederversammlung einen Jahresbericht und eine Jahresabrechnung vorzulegen und die Versammlung über die Entlastung des Vorstands Beschluss zu fassen.


§ 12 Form der Einberufung

1.
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen.

2.
Die Einberufung der Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (= Tagesordnung) bezeichnen.

3.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift. Für die Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet.


§ 13 Beschlussfähigkeit

1.
Der Vorstand leitet die Versammlung. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein vom Vorsitzenden und Schriftführer unterzeichnetes Protokoll zu fertigen.

2.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

3.
Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder erforderlich.

4.
Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach Abs. 3 nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von vier Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen.

Die weitere Versammlung darf frühestens zwei Monate nach dem ersten Versammlungstag stattfinden, hat aber jedenfalls spätestens vier Monate nach diesem Zeitpunkt zu erfolgen.

5.
Die Einladung zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussfähigkeit (Abs. 6) zu enthalten.

6.
Die neue Versammlung, die über die Auflösung des Vereins einen Beschluss fassen soll, ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig.


§ 14 Beschlussfassung

1.
Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens fünf der Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen.

2.
Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

3.
Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.

4.
Zur Änderung des Zwecks des Vereins (§ 2 der Satzung) ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.

5.
Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (§ 41 BGB) ist eine Mehrheit von vier Fünfteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.

6.
Stimmenthaltungen zählen für die Mehrheiten der erschienenen Mitglieder (Abs. 2, 3 und 5) als Nein-Stimmen.


§ 15 Vorstand

1.
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • dem (der) 1. Vorsitzenden
  • dem (der) 2. Vorsitzenden
  • dem (der) Schatzmeister(in)
  • dem (der) Schriftführer(in)


2.
Weiterhin gehört dem Vorstand der (die) jeweilige Intendant(in) des Haus der Kulturen der Welt (Geschäftsbereich der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH) kraft Amtes an.

3.
Den Vorstand gem. § 26 BGB bilden die unter § 15 Ziff. 1 aufgeführten Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gem. § 15 Abs. 1 gemeinsam vertreten.

4.
Die Vorstandsmitglieder gem. § 15 Ziff. 1. werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren bestellt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur satzungsmäßigen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt.


§ 16 Auflösung des Vereins

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die „Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH“ (Geschäftsbereich „Haus der Kulturen der Welt“), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (Förderung von Kunst und Kultur) zu verwenden hat.

Impressum

Freundeskreis Haus der Kulturen der Welt e.V.
Haus der Kulturen der Welt
John-Foster-Dulles-Allee 10
10557 Berlin

e-mail: info@friends-hkw.de

Vorstand
Dr. Lena Maculan, Vorsitzende
Marie M. Warburg, MD, 2. Vorsitzende
Dr. Yvette Mutumba, Schriftführerin
Dr. Anna Blume Huttenlauch, Schatzmeisterin
Prof. Dr. Bonaventure Soh Bejeng Ndikung, Intendant des HKW

Registergericht
Amtsgericht Charlottenburg

Registernummer
VR 15215 B

Steuernummer
Finanzamt für Körperschaften I Berlin, 27/680/53249

Internetauftritt
Für die Inhalte zeichnet sich Lena Maculan verantwortlich. Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV:

Lena Maculan
c/o Haus der Kulturen der Welt
John-Foster-Dulles-Allee 10
10557 Berlin

info@friends-hkw.de

Bildrechte
Titelbild & Impressum: Sebastian Bolesch
Programm:
Satzung: Jakob Hoff
Datenschutzerklärung: Stephanie Pilick
Kontakt: Silke Briel

Textredaktion
Daniel Neugebauer, Haus der Kulturen der Welt
Eva Stein, Haus der Kulturen der Welt
Marine Lucina, Haus der Kulturen der Welt

Übersetzungen ins Englische
Faith Ann Gibson

Design & Layout
NODE Berlin Oslo

Programmierung
Systemantics – Lutz Issler


Änderungen vorbehalten.

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Freundeskreis Haus der Kulturen der Welt e. V.

E-Mail: info@friends-hkw.de

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  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO)


Widerspruchsrecht

  1. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (Datenerhebung zur Wahrung eines berechtigten Interesses) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Widerspruch hat zur Folge, dass wir diese personengezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch kann entweder durch eine Nachricht an die oben beschriebene Kontaktmöglichkeit oder per E-Mail an info@friends-hkw.de erfolgen.

Freundeskreis Haus der Kulturen der Welt e. V., März 2020


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